Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Leistungsbeschreibung
Für die Erstellung und laufende Betreuung von Websites. Gültig für Verträge, die ab dem 7. September 2026 geschlossen werden.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Martin Dimitrov, Pillersdorfgasse 13, 1020 Wien, Österreich, im Folgenden Auftragnehmer, und der jeweiligen Auftraggeberin über die Erstellung und Betreuung von Websites und damit verbundene Leistungen. Personenbezeichnungen in diesen Bedingungen gelten für alle Geschlechter.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen im Sinne des § 1 KSchG. Verträge mit Verbraucherinnen kommen nicht zustande.
Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, soweit ihnen der Auftragnehmer schriftlich zugestimmt hat. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin ein Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die Annahme erfolgt schriftlich, per E-Mail, durch elektronische Signatur oder durch Bestätigung auf einer Angebotsseite des Auftragnehmers. Bei der Annahme über eine Angebotsseite protokolliert der Auftragnehmer Zeitpunkt, IP-Adresse und die Fassung der zugrunde liegenden Dokumente.
Gegenstand des Vertrags sind das jeweilige Angebot, diese Bedingungen samt Leistungsbeschreibung und eine allfällige Zusatzvereinbarung. Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge: Zusatzvereinbarung, Angebot, diese Bedingungen.
Die Fassung dieser Bedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegt, erhält die Auftraggeberin mit dem Angebot als Datei. Sie bleibt für diesen Vertrag maßgeblich, auch wenn unter falz.at/agb später eine neuere Fassung steht. Änderungen für laufende Verträge richten sich nach Punkt 14.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erstellt für die Auftraggeberin eine Website und betreut diese laufend. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung am Ende dieses Dokuments sowie aus dem Angebot.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach fachlichem Ermessen. Gestalterische Entscheidungen trifft er im Rahmen des vereinbarten Umfangs eigenständig; die Auftraggeberin hat die in Punkt 5 vorgesehenen Korrekturschleifen.
Der Auftragnehmer darf Dritte zur Leistungserbringung heranziehen, insbesondere für Hosting, Websiteanalyse und Zahlungsabwicklung. Er bleibt Ansprechpartner der Auftraggeberin.
4. Mitwirkung der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin verschafft dem Auftragnehmer den Zugang zur Domain und, soweit vorhanden und erforderlich, zu Hosting, Unternehmensprofil und Buchungssystem. Texte und Bilder holt der Auftragnehmer aus der bisherigen Website, dem Unternehmensprofil und dem Material, das die Auftraggeberin ihm überlässt; fehlende Texte erstellt er nach der Leistungsbeschreibung. Die Auftraggeberin ergänzt, was sich daraus nicht ergibt, insbesondere Preise und Leistungen.
Sie sichert zu, an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte zu besitzen, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte einschließlich der Einwilligungen abgebildeter Personen. Der Auftragnehmer prüft die überlassenen Inhalte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Wird er von Dritten wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen, hält ihn die Auftraggeberin schad- und klaglos.
Die Auftraggeberin benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann.
Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
5. Entwurf, Fertigstellung und Veröffentlichung
Der Auftragnehmer legt einen Entwurf der Startseite vor, bevor die Auftraggeberin eine Zahlung leistet. Bis zur Annahme nach Punkt 2 ist der Entwurf unverbindlich und kostet nichts.
Die Website ist innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsabschluss fertig und veröffentlicht, sofern der Zugang zur Domain bis dahin vorliegt. Fehlt er, verschiebt sich die Frist um die Dauer der Verzögerung. Weicht das Angebot davon ab, gilt die dort genannte Frist.
Der Auftragnehmer stellt die fertige Website zur Prüfung bereit. Die Auftraggeberin hat zwei Korrekturschleifen; weitere Wünsche werden nach der Veröffentlichung im Rahmen der laufenden Betreuung nach Punkt 10 umgesetzt. Mit der Freigabe der Auftraggeberin, spätestens aber 14 Tage nach Bereitstellung ohne schriftliche Einwände, veröffentlicht der Auftragnehmer die Website. Die Veröffentlichung ist die Abnahme; mit ihr beginnen das Entgelt nach Punkt 6 und die Mindestlaufzeit nach Punkt 7.
Kommt es aus Gründen, die die Auftraggeberin zu vertreten hat, auch [acht] Wochen nach Vertragsabschluss nicht zur Veröffentlichung, etwa weil der Zugang zur Domain oder eine Freigabe ausbleibt, kann der Auftragnehmer die Website in dem Stand, den sie bis dahin hat, veröffentlichen oder unter einer Übergangsadresse bereitstellen. Die Veröffentlichung gilt damit als erfolgt.
6. Entgelt und Zahlung
Das Entgelt für Falz Pro beträgt 190 € pro Monat. Enthalten sind sämtliche Leistungen nach der Leistungsbeschreibung am Ende dieses Dokuments. Es fällt kein Startbetrag an. Weicht das Angebot davon ab, gilt der dort genannte Preis.
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Entfällt die Kleinunternehmerbefreiung, wird die Umsatzsteuer ab dem Folgemonat zusätzlich verrechnet. Der Auftragnehmer teilt das mindestens zwei Monate vorher schriftlich mit; die Auftraggeberin kann in diesem Fall wie bei einer Preiserhöhung zum Wirksamwerden kündigen.
Das Entgelt wird monatlich im Voraus verrechnet. Das erste Entgelt wird mit dem Tag der Veröffentlichung fällig; vor der Veröffentlichung fällt kein Entgelt an. Bei Einmalentgelten gilt die im Angebot genannte Fälligkeit.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung, zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Erteilt die Auftraggeberin ein SEPA-Lastschriftmandat, kündigt der Auftragnehmer jede Abbuchung mindestens [zwei] Werktage vorher an.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie der gesetzliche Pauschalbetrag für Betreibungskosten. Bleibt eine Rechnung nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen offen, darf der Auftragnehmer die Betreuung aussetzen und die Website vom Netz nehmen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist; das Abschalten kündigt er in der Mahnung an. Die Zahlungspflicht läuft während der Aussetzung weiter.
Preisanpassung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das laufende Entgelt einmal jährlich, frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit, an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Darüber hinausgehende Erhöhungen teilt er mindestens zwei Monate vorher schriftlich mit; die Auftraggeberin kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Preis und Leistungsumfang ändern sich nur auf diesem Weg, nicht über Punkt 14.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach vorheriger Abstimmung mit [80] Euro je angefangener Stunde verrechnet. Kosten Dritter, insbesondere Domaingebühren, Buchungssysteme sowie kostenpflichtige Schriften und Bilder, trägt die Auftraggeberin, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Annahme. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Veröffentlichung der Website; weicht das Angebot davon ab, gilt die dort genannte Laufzeit. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Ist im Angebot ein befristeter Preisvorteil vereinbart, endet dieser mit Ablauf der Mindestlaufzeit. Ab dem Folgemonat gilt das im Angebot genannte reguläre Entgelt. Der Auftragnehmer weist die Auftraggeberin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich darauf hin.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als [30] Tagen trotz Mahnung sowie bei rechtswidrigen Inhalten, deren Entfernung die Auftraggeberin verweigert. Für die Auftraggeberin insbesondere, wenn der Auftragnehmer die Zeiten nach Punkt 10 trotz schriftlicher Rüge wiederholt verfehlt oder die Website länger als [drei] Tage am Stück nicht erreichbar ist, ohne dass die Ursache bei ihr liegt.
Endet der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus einem Grund, den die Auftraggeberin zu vertreten hat, bleibt das Entgelt bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldet.
8. Folgen der Beendigung
Alles, was zum Betrieb der Auftraggeberin gehört, bleibt bei ihr: die Domain, die von ihr bereitgestellten Inhalte sowie die Texte und Bilder, die der Auftragnehmer für sie erstellt oder bearbeitet hat. Der Auftragnehmer übergibt diese Inhalte vor Vertragsende als Export, zusammen mit einer Liste der eingerichteten Weiterleitungen.
Die Domain ist auf den Namen der Auftraggeberin registriert. Registriert der Auftragnehmer sie in ihrem Auftrag, geschieht das ebenfalls auf ihren Namen. Er übergibt auf Wunsch jederzeit die Zugangsdaten und Freigabecodes, die für einen Wechsel des Anbieters erforderlich sind.
Das Google-Unternehmensprofil und das Buchungssystem werden in Konten der Auftraggeberin geführt. Der Auftragnehmer erhält daran nur Verwalterrechte und gibt sie mit Vertragsende zurück. Die Daten der Websiteanalyse übergibt er auf Wunsch als Export.
Mit Ablauf der Mindestlaufzeit gehört die Website der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer übergibt sie bei Vertragsende als fertige, auf jedem Hoster lauffähige Fassung samt Quelldateien und unterstützt bei der Übertragung im Umfang von bis zu [drei] Stunden; darüber hinausgehender Aufwand wird nach Punkt 6 verrechnet. Endet der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, erfolgt die Übergabe, sobald das Entgelt bis zum Ende der Mindestlaufzeit bezahlt ist.
Der Auftragnehmer bewahrt Sicherungen und Daten der Auftraggeberin für [30] Tage nach Vertragsende auf und löscht sie danach, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Vor der Löschung weist er die Auftraggeberin noch einmal auf den Export hin.
9. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung des jeweils fälligen Entgelts erhält die Auftraggeberin das Recht, die erstellte Website für ihre eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit gilt dieses Recht zeitlich unbegrenzt und umfasst die nach Punkt 8 übergebene Fassung samt Quelldateien.
Das Recht ist nicht ausschließlich. Der Auftragnehmer darf Gestaltung, Vorlagen und Bausteine weiterhin für andere Websites verwenden. Ausgenommen sind die Inhalte der Auftraggeberin, insbesondere Texte, Bilder und Marken; die bleiben ihr allein.
Für eingesetzte Schriften, Bibliotheken und Fremdsoftware gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich Komponenten, deren Lizenzbedingungen die vorgesehene Nutzung erlauben, auch nach einer Übergabe.
10. Änderungen, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit
Änderungen an der Website sind in der laufenden Betreuung enthalten, ohne Begrenzung der Anzahl. Was nicht enthalten ist, steht in der Leistungsbeschreibung.
Kleine Änderungen. Änderungen an Texten, Preisen, Öffnungszeiten und Bildern werden innerhalb eines Werktags nach Eingang umgesetzt, sofern die Anfrage bis 16 Uhr eingeht und die erforderlichen Inhalte vollständig vorliegen. Als klein gilt eine Änderung, die keine gestalterische oder strukturelle Anpassung erfordert.
Größere Anpassungen. Neue Unterseiten, Änderungen an Aufbau oder Gestaltung und die Aufnahme neuer Leistungen werden innerhalb von zwei Werktagen beantwortet; dabei nennt der Auftragnehmer einen Umsetzungstermin. Bei mehreren offenen Wünschen legt die Auftraggeberin die Reihenfolge fest.
Störungen. Bei vollständigem Ausfall oder eingeschränkter Erreichbarkeit der Website beginnt die Behebung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, an Werktagen wie an Wochenenden.
Erreichbarkeit. Anfragen sind per E-Mail oder Nachricht an den Auftragnehmer zu richten. Als Werktage gelten Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Österreich. Der Auftragnehmer teilt längere Abwesenheiten vorab mit und nennt eine Vertretungsregelung oder einen Zeitraum, in dem nur Störungen bearbeitet werden.
Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer sorgt für eine Verfügbarkeit der Website von 99 Prozent im Jahresmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster. Ist die Website länger als [drei] Tage am Stück nicht erreichbar, ohne dass die Ursache bei der Auftraggeberin liegt, erhält sie für jeden vollen Ausfalltag ein Dreißigstel des Monatsentgelts gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Punkt 12.
11. Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeberin verarbeitet, insbesondere durch den Betrieb der Websiteanalyse und den Zugriff auf Systeme der Auftraggeberin, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er wird Bestandteil des Vertrags.
Der Auftragnehmer setzt für die Websiteanalyse ein Werkzeug ein, das ohne Cookies und ohne Übermittlung in Drittländer arbeitet.
Für Impressum und Datenschutzerklärung der Website ist die Auftraggeberin verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch Textvorschläge zur Verfügung, die eine rechtliche Prüfung nicht ersetzen.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem im letzten Vertragsjahr gezahlten Entgelt begrenzt. Für Inhalte, die von der Auftraggeberin bereitgestellt werden, sowie für Ausfälle und Änderungen bei Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Zahl an Aufrufen, Anfragen oder Buchungen und keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen.
Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
13. Referenznennung
Der Auftragnehmer darf die erstellte Website nach Veröffentlichung unter Nennung des Firmenwortlauts als Referenz zeigen, in Bild und Text, insbesondere auf der eigenen Website und in Unterlagen zur Kundengewinnung. Die Auftraggeberin kann dem jederzeit schriftlich widersprechen; der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann binnen [14] Tagen.
Weitergehende Referenzleistungen, insbesondere Fallstudien mit Kennzahlen, schriftliche Rückmeldungen und Auskünfte gegenüber Interessentinnen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wird dafür ein Preisvorteil gewährt, ergeben sich Umfang und Folgen eines Widerrufs aus der Zusatzvereinbarung.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Schriftform genügt in allen Fällen dieser Bedingungen auch die Textform per E-Mail sowie die elektronische Signatur.
Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen für laufende Verträge ändern, soweit Preis und Leistungsumfang unberührt bleiben; dafür gilt allein Punkt 6. Er teilt die neue Fassung mindestens [sechs] Wochen vor Wirksamwerden schriftlich mit. Widerspricht die Auftraggeberin nicht binnen [vier] Wochen, gilt die neue Fassung als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht sie, gilt für ihren Vertrag die bisherige Fassung weiter. Jede Seite kann dann mit der Frist nach Punkt 7 kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das für [Wien] sachlich zuständige Gericht.
Leistungsbeschreibung Falz Pro
Bestandteil dieser Bedingungen. Ein Angebot kann davon abweichen; dann gilt das Angebot.
Falz Pro
190 € pro Monat
- Preis
- 190 € pro Monat, kein Startbetrag, keine Umsatzsteuer
- Online
- 2 Wochen ab Vertragsabschluss, sobald der Zugang zur Domain vorliegt
- Korrekturen
- 2 Schleifen vor der Veröffentlichung
- Änderungen
- enthalten, ohne Begrenzung der Anzahl; kleine innerhalb eines Werktags, größere mit Termin
- Zahlung
- monatlich im Voraus ab Veröffentlichung, SEPA-Lastschrift oder Überweisung
- Laufzeit
- 12 Monate ab Veröffentlichung, danach monatlich kündbar
- Danach
- die Website gehört der Auftraggeberin, Übergabe bei Vertragsende
Enthalten
- Gestaltung und Umsetzung der Website, mobil und am Rechner
- Abbildung aller im Angebot genannten Standorte
- Übernahme und Überarbeitung der bestehenden Texte, Erstellung fehlender Texte
- Bildbearbeitung des von der Auftraggeberin bereitgestellten Materials
- Einbindung des bestehenden Buchungssystems, bei mehreren Standorten mit Standortauswahl
- Eigene Buchungsseite als Ziel für Unternehmensprofil, soziale Netzwerke und gedruckte Werbemittel
- Weiterleitung aller bisherigen Adressen der alten Website, damit die Auffindbarkeit erhalten bleibt
- Technische Grundlagen für die Auffindbarkeit: Seitentitel, Beschreibungen, strukturierte Daten, Ladezeit
- Cookiefreie Websiteanalyse mit monatlicher Übersicht zu Aufrufen und Buchungswegen
- Einrichtung und laufende Pflege des Google-Unternehmensprofils: Kategorien, Leistungen, Fotos, Beiträge; Antworten auf Bewertungen nach Freigabe durch die Auftraggeberin
- Hosting, Sicherheitsupdates, Sicherungen
- Laufende Änderungen an Inhalten und Aufbau, ohne Begrenzung der Anzahl, Umsetzung nach Punkt 10
Nicht enthalten
- Fotoaufnahmen vor Ort und Videoproduktion
- Bezahlte Werbung und deren Betreuung
- Betreuung sozialer Netzwerke über den Buchungslink hinaus
- Zusätzliche Sprachfassungen
- Onlineshop und Gutscheinverkauf
- Wechsel des Buchungssystems und Datenübernahme aus dem bisherigen System
- Vollständige Neugestaltung der Website; sie wird gesondert vereinbart
- Rechtsberatung, Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung mit rechtlicher Prüfung
- Kosten Dritter: Domaingebühr, Buchungssystem, kostenpflichtige Schriften oder Bilder
Fassung vom 7. September 2026